Flüchtlingsforschung

 

Ziel


Beabsichtigt ist die Unterbringung von jeweils wenigen Flüchtlingen in menschenwürdigen Gebäuden, unmittelbar inmitten in der Gesellschaft. Hierbei sollte es sich um jeweils nicht mehr als 1-2 Familien handeln, die dann in angemessenen Ein- bis Zwei-Familienhäusern untergebracht werden können.

Gesellschaftliche Relevanz


Die anständige Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen wird bereits kurzzeitig der Erleichterung und Verbesserung der Integration der zahlreichen Asylbewerbern dienen. Die Integration kommt bei solchen Kleingruppen leichter in Gang und erhöht die Akzeptanz bei der übrigen Bevölkerung.

Umsetzung


In den Städten gibt es unbebaute Teilflächen auf privaten Grundstücken. Eine Nutzung dieser Flächen ist eine Chance für die Unterbringung zahlreicher Flüchtlinge. Diese Flächen könnten teilweise mit temporären, das heißt etwa 2-7 Jahre bestehenden Wohngebäuden bebaut werden.

Prämisse


Im Vordergrund steht im Projekt die Erstellung von temporärem Wohnraum für Flüchtlingsfamilien im gesellschaftlichen Kontext. Es handelt sich dabei um kleine Gebäude mit überschaubaren Wohnungsgrößen.

Finanzierung


Bau, sowie Rückbau sollten am Ende mindestens kostenneutral für den Grundstückseigentümer sein. Die erstmalige Baufinanzierung eines jeden Wohnobjektes erfolgt durch den entsprechenden Grundstückseigentümer, der öffentlichen Hand, Vereine, Träger öffentlicher Belange, usw.
Finanzieller Anreiz für die Grundstückseigentümer mehr von der Zurverfügungstellung ihres Grundstückes beziehungsweise ihres Gebäudes zu haben, könnten zum Beispiel zusätzliche Mieteinnahmen sein, eine Senkung der Grundsteuer oder ähnliches.

Problematik


Teile der Problematik erklären sich durch die Diskrepanz von öffentlichem und privatem Grundbesitz. Entweder liegt das rechtliche Eigentum der Häuser bei den Gemeinden, den Städten, oder dem Land; oder aber das rechtliche Eigentum der Häuser ist privat und die Gemeinde beziehungsweise Stadt übernimmt die anfällige Miete. Das Eigentum der Grundstücke ist also in der Regel privat, die Nutzung wird jedoch öffentlich.
Weiterhin gibt es verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, welche im Kontext mit der zusätzlichen temporären Wohnbebauung auf bereits bebauten Grundstücken geklärt werden müssen. Dies erfordert eine Prüfung und gegebenenfalls Festlegung rechtlicher Rahmenbedingungen für infrastrukturelle Erschließungen wie zum Beispiel Wasser, Abwasser, Gas, Telefonanschluss, etc. Sollte sich die Möglichkeit bieten, dass man die neuen Wohnobjekte an bereits bestehende Infrastruktur von Nachbargebäuden oder -grundstücken anschließt, bleibt zu klären wie hier die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, auch bezüglich der Abrechnung der laufenden Unterhaltskosten sind.

 

Bildergalerie